Seitenbereiche

Persönlich beraten - effizient optimieren

Inhalt

Wie wurden die Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss vorübergehend verlängert?

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. Der Gesetzgeber hat nun das gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz nochmals angepasst. Dadurch wurde im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag bis zum 30.6.2022 (gilt auch für jene Jahresabschlüsse mit davor liegenden Bilanzstichtag, für die die Frist für die Aufstellung am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert.

Bei Bilanzstichtagen, die nach dem 30.6.2022, aber vor dem 31.10.2022 liegen, endet die Offenlegungsfrist spätestens am 30.6.2023.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: DOC RABE Media - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Monika Kastenhofer-Krammer
Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand

Monika Kastenhofer-Krammer Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand Monika Kastenhofer-Krammer Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand

Franckstraße 45 / 1.OG | 4020 Linz
Österreich
Fax +43 732 306392-18

office@kanzlei-kastenhofer.at Datenschutz
Impressum

So finden Sie zu uns!
form_error_msg_button
Logo: BMD Business Software

Klientenportal

Login
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.