Seitenbereiche

Persönlich beraten - effizient optimieren

Inhalt

Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (Förderzeitraum Februar – September 2022) endete grundsätzlich am 28.11.2022. Laut Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH – www.aws.at ) ist eine weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen innerhalb einer Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 möglich (vorbehaltlich der Änderung der Förderrichtlinie).

Die aufgrund der Nachfrist anzupassende Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind von Stand 21.12.2022 und können sich ändern. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Jiri Hera - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Monika Kastenhofer-Krammer
Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand

Monika Kastenhofer-Krammer Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand Monika Kastenhofer-Krammer Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand

Franckstraße 45 / 1.OG | 4020 Linz
Österreich
Fax +43 732 306392-18

office@kanzlei-kastenhofer.at Datenschutz
Impressum

So finden Sie zu uns!
form_error_msg_button
Logo: BMD Business Software

Klientenportal

Login
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.